ANLAGEN UND INSTANDHALTUNG FÜR MEHRparteienHÄUSER IN BAGNOLO MELLA BRESCIA

Dank unserer langjährigen und fundierten Erfahrung, die wir in dreißig Jahren Tätigkeit im Bereich der technischen Unterstützung und der Planung gesammelt haben, ist die Firma S.I. Impianti Elettrici aus Bagnolo Mella ein führendes Unternehmen und eine Anlaufstelle für Familien, Unternehmen und komplexere Einrichtungen geworden. Neben den zahlreichen Dienstleistungen, die das Unternehmen garantiert, steht es im gesamten Gebiet von Brescia auch für die Instandhaltung von Mehrfamilienhäusern verschiedener Art zur Verfügung und zeichnet sich in jedem Bereich durch Pünktlichkeit und Sicherheit aus. Wenden Sie sich an die Elektriker und die anderen Handwerker des Unternehmens und fordern Sie eine gewöhnliche oder außerordentliche Wartung für Ihr Mehrfamilienhaus an.

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ANLAGEN IN MEHRparteienhäusern


Zu den häufigsten Wartungsarbeiten in Mehrfamilienhäusern gehören solche, die die Elektro-, Sanitär- und Feuerlöschanlagen betreffen.


Die Anlagen in einem Mehrfamilienhaus können gemeinsam genutzt werden oder autonom sein, wenn sie nur einer einzigen Partei gehören.


Sehr oft, vor allem bei den elektrischen Anlagen eines Mehrfamilienhauses, werden Wartungsarbeiten erst dann in Erwägung gezogen, wenn die Anlagen sehr alt sind und daher vollständig ersetzt werden müssen.



Da es sich hierbei um eine außerordentliche Instandhaltungsmaßnahme handelt, muss diese vor der Durchführung in der Eigentümerversammlung beschlossen werden, und der Beschluss muss Artikel 1136 Absatz 4 des ital. Zivilgesetzbuches entsprechen, d. h. die Mehrheit der Anwesenden muss über mindestens die Hälfte des Gebäudewertes abstimmen.

ZERTIFIZIERTES UNTERNEHMEN


Für alle Instandhaltungsarbeiten in Mehrfamilienhäusern ist es außerdem erforderlich, dass das für die Dienstleistung ausgewählte Unternehmen zertifiziert und in ein spezielles Register der örtlichen Handelskammer eingetragen ist, um sicherzustellen, dass es alle Auflagen erfüllt.


Wartungsarbeiten, wie die Erneuerung der Elektro-, Sanitär- und Feuerlöschanlagen, müssen auf der Grundlage eines von einem kompetenten Techniker erstellten Plans erfolgen und die Kosten müssen gemäß Artikel 1123 Absatz 1 des ital. Bürgerlichen Gesetzbuchs umgelegt werden.


Da es sich um einen erhaltenden Eingriff an den gemeinsamen Räumen handelt, wird die wirtschaftliche Last von allen Eigentumswohnungen unter Berücksichtigung der Eigentums-Tausendstel getragen, es sei denn, es handelt sich um eine Teileigentumswohnung.



In diesem Fall gilt der dritte Absatz der gleichen Rechtsvorschrift. In jedem Fall sind nur die gemeinschaftlichen Anlagen betroffen, ohne dass der Sicherheitsanspruch auf die privaten Teile ausgedehnt werden kann.

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